Sachaufwandsträger
Sachaufwandsträger ist die Stadt.
Schildkröte
An der Schule gibt es eine Schul-Schildkörte. Ihr Gehege befindet sich im Schulgarten. Die Klassen beteiligen sich abwechselnd am Füttern. Während der Ferien übernehmen Kinder (mit Eltern) und Lehrkräfte die Versorgung.
Schulbücher
Schulbücher sind Eigentum der Schule und werden mehrere Jahre lang verliehen. Zu Beginn des Schuljahres müssen die Bücher von den Eltern eingebunden werden. Verwenden Sie dazu bitte keine selbstklebende Folie. Bei Beschädigung oder Verlust muss ein Buch ersetzt werden. Der Ausleihzettel muss von den Eltern zuverlässig ausgefüllt werden.
Schul.Cloud
Die Kommunikation der Schule läuft über die Schul.Cloud. Alle Eltern müssen sich dort verpflichtend anmelden und die Schul.Cloud regelmäßig auf Neuigkeiten überprüfen.
Schulgarten
Der Schulgarten wird von Frau Angelika Libesch (GT-VHS) mit Frau Anne Grellner-Windisch (FöL) und Herrn Moritz Majora geführt und gepflegt sowie von anderen Lehrkräften und Eltern unterstützt.
Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung findet jährlich an einem Wochentag zwischen Mitte März und Anfang April statt.
Bitte bringen Sie zum Einschreibungstermin das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde, die Ergebnisse der medizinischen Voruntersuchungen und ggf. den Sorgerechtsbescheid mit.
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) regelt auf gesetzlicher Ebene in Art. 37 den Zeitpunkt, wann Kinder schulpflichtig werden:
(1) Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden oder unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 6 die Einschulung nicht wahrgenommen haben. Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, das bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt wird, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
Damit ergibt sich für die Anmeldung an der Grundschule folgende Regelung im Überblick:
im Vorjahr zurückgestellt, regulär schulpflichtig (bis 30.09.), auf Antrag schulpflichtig (01.10. bis 31.12.), auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig (ab 01.01). Nach unten gibt es keine Altersgrenze.
Die Anmeldung eines Kindes an der Schule soll mit dem Kind persönlich erfolgen. Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.
Seit 2019 gilt: Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht befreit und ein Jahr später eingeschult werden. Dennoch müssen sie an der Sprengelschule angemeldet werden. Nach der Anmeldung und dem Schnupperunterricht an der Schule spricht die Schule eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob das Kind eingeschult oder von der Schulpflicht befreit wird. Der aktuelle Termin für den Antrag muss beachtet werden.
Neben der Schulleitung ist Frau Andrea Schmitt für die Schuleinschreibung verantwortlich.
Schulfruchtprogramm
Seit dem Schuljahr 2016/17 nimmt die Schule am Schulfruchtprogramm teil. Beliefert werden wir vom Gut Hemhofen. Jede Klasse holt ihre Kiste am Dienstag im Erdgeschoss ab.
Schullaufbahnempfehlung
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase voraussichtlich am besten geeignet ist. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde. Außer dem gezeigten Lern- und Leistungsvermögen des Kindes werden auch weitere Gesichtspunkte berücksichtigt, beispielsweise das Lern- und Arbeitsverhalten oder die Motivation. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden (siehe Probeunterricht).
Schulbegleiter
Schulbegleiter unterstützen einzelne Schüler, damit sie ihren Schulalltag bewältigen. Sie helfen nicht inhaltlich. Neue Schulbegleiter erhalten am Anfang des Schuljahres einen Willkommensbrief und werden im Kollegium vorgestellt. Alle Schulbegleiter lesen das Schul-ABC.
Schulleitung
Die Rektorin ist Frau Andrea Gerhardt. Ihre Stellvertretung ist Frau Dagmar Göpfrich.
Schullied
Unser Schullied wird in allen Klassen geübt. Es wird am Anfang gemeinsamer Veranstaltungen gesungen.
Schulordnung / Schulverfassung
Unsere Schulordnung finden Sie auf unserer Homepage oder dem Wappen im Eingangsbereich. Jede neue Schülerin und jeder neue Schüler und auch die Eltern unterschreiben diese.
Unsere Schulordnung
So verhalten wir uns im Klassenzimmer:
- Zum Unterricht erscheinen wir pünktlich.
- Wir haben unsere Schulsachen immer vollständig dabei.
- Gefährliche und unterrichtsfremde Gegenstände lassen wir daheim.
- Damit wir alle lernen können und uns wohlfühlen, halten wir uns an die Klassenregeln.
So verhalten wir uns im Schulhaus:
- Wir gehen leise und zügig durch das Schulhaus.
- Auf der Treppe laufen wir rechts.
- Wir sortieren den Müll und werfen ihn in die entsprechenden Abfallkörbe.
- Wir hinterlassen die Toiletten so, wie wir sie vorfinden möchten.
- Ich nehme nichts, was mir nicht gehört.
So verhalten wir uns in der Pause:
- Wenn die Pause beginnt, gehen wir zügig und ruhig in den Hof.
- Wir gehen zu Beginn und am Ende der Pause zur Toilette.
- Wir befolgen die Anweisungen der Pausenhelfer und der Aufsicht.
- Wir spielen nur auf der Wiese mit Bällen.
- Wir bleiben innerhalb der Pausenhofgrenzen.
- Aus Spaßkämpfen werden oft echte Kämpfe. Sie finden bei uns nicht statt.
- Am Ende der Pause gehen wir ruhig und ohne Rennen und Drängeln ins Schulhaus.
- Wir formen und werfen keine Schneebälle.
erstellt im Schuljahr 2011/2012 durch die Schüler und Lehrer
Schulprofil
Unser Leitbild
Fördern & Fordern | Rücksicht & Respekt |
Wir fördern und fordern Schüler und Schülerinnen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend. | Wir nehmen Rücksicht aufeinander und begegnen uns mit Respekt. |
Wir unterstützen Schüler in ihrem Lernprozess, in dem wir sie dort abholen, wo sie stehen. | Lehrer, Schüler und Eltern sorgen für ein Klima, in dem ein respektvoller Umgang miteinander möglich ist. |
Wir fördern Schüler in ihrem individuellen Lernen und fordern Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft. | Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. |
Durch Methodenvielfalt fördern wir Selbsttätigkeit und motivieren zu eigenverantwortlichem Lernen. | Wir sind füreinander da und handeln gemeinsam für unsere Ziele. |
Durch Anerkennung von Leistung bahnen wir ein gesundes Selbstbewusstsein an. | Durch wertschätzendes Miteinander bahnen wir ein gesundes Selbstbewusstsein an. |
Unsere Basis
Unser Schulprofil steht auf der Basis „Vom starken Ich zum friedlichen Wir".
Das bedeutet für uns Stärkung des Einzelnen (Gesundheit, Selbstbewusstsein etc.) und Betonung der Gemeinschaft (Menschenschach, klassenübergreifende Projekte, Schulleben etc.) – s. Einblicke
Schulpsychologin
Bei besonderen Problemen, wie z. B. Lern- und Leistungsstörungen, unterstützt die Schulpsychologin Frau Elena Vittinghoff:
Tel.: 09131 533 63523
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Schulversammlung
Eine Schulversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Dabei werden Schulziele für die nächsten Wochen festgelegt. Weitere möglich Themen sind: Flaggentage, Gedichte, Lieder, kleine Spielszenen, Kunstwerke, Referate, Beiträge zu Kinderrechten, Fotografien, besondere Ehrungen etc. Jede Schulversammlung beginnt mit dem Schullied.
Schulweg
Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes und begleiten Sie es maximal bis zur Schultür. Erkundigen Sie sich bitte in der Nachbarschaft nach bestehenden Gehgemeinschaften – einem „Laufbus“, bei dem ein Erwachsener mehrere Kinder begleitet. Bestimmt kann sich ihr Kind dort anschließen. Vermeiden Sie bitte – wenn möglich – die Fahrt mit dem Auto zur Schule. Kinder, die zu Fuß kommen, sind merklich wacher, frischer und können dem Unterricht konzentrierter folgen. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen müssen, nutzen Sie bitte die „Hol- und Bringzonen“!
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet für die 2. Klassen mittwochs in der 5. und 6. Stunde sowie für die Ganztagsklassen am Nachmittag im Röthelheimbad statt.
Sekretariat
Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind 7.45 – 10.30 Uhr, für Schüler und Lehrer bis zur 2. Pause.
Sicherheit
Das Schulhaus ist während der Schulzeiten geschlossen. Unbekannte Personen, die sich im Schulhaus aufhalten, werden von den Lehrkräften höflich angesprochen.
Sicher - Stark - Frei
„Sicher – Stark – Frei“ ist ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund. Dieses findet für alle 2. und 4. Klassen an einem Vormittag statt und kostet pro Kind einen Euro. Den Rest übernimmt der Elternbeirat.
SiS
Seit Oktober 2023 ist SiS (Seniorpartner in Schulen) an der Schule tätig. Sie unterstützen an einem Vormittag pro Woche in Konfliktsituationen und sind für die Arbeit an Schulen ausgebildet.
Smartwatches
Smartwatches und Handys dürfen nur komplett ausgeschaltet im Schulranzen mitgeführt werden.
Sportkleidung
Sportkleidung
Am Sportunterricht darf das Kind nur in passender Kleidung teilnehmen. Vor allem feste Turnschuhe mit heller Sohle sind verpflichtend.
Das Tragen von Schmuck ist nicht erlaubt. Nur medizinische Ohrringe dürfen bleiben und müssen abgeklebt (Pflaster) werden.
Achten Sie gegebenenfalls auf eine Sportbrille.
Sportveranstaltungen
Im Laufe des Schuljahres nimmt die Schule an zahlreichen Veranstaltungen teil. Dazu gehören beispielsweise:
Schwimmfest Quak: 3. Klassen (Februar)
Leichtathletik macht Spaß: 4. Klassen (Juni)
Benefizlauf (Mai)
Triathlon: 2. - 4. Klassen (Juli)
eigenes Sportfest (Juni/Juli)
Außerdem besteht an der Schule eine Kooperation mit dem CVJM (Basketball). Das Training findet an der Schule statt.
Sprechstunden
Die Sprechstunden der Lehrkräfte finden in der Regel zur festgelegten Zeit statt. Der Zeitraum wird von der Klassenleitung zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Die Eltern melden sich zur organisatorischen und inhaltlichen Planung über das Hausaufgabenheft des Kindes oder die Schul.Cloud vorab an.
Stundenpläne
Die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen haben 24, die der zweiten Klassen 24, die der dritten Klassen 28 und die der vierten Klassen 28 Stunden Unterricht pro Woche, wenn sie den Halbtag besuchen. Nachmittagsunterricht kann aus organisatorischen Gründen stattfinden.
Sülzen
= Schüler Lern- und Arbeitszeit im Ganztag Selbstständige Übungs- und Lernzeit